Wenn Ihre Gründe vernünftig und nachvollziehbar sind, muss
Ihr Vermieter einen
Untermieter in der Regel dulden.
Ein Mieter darf einen Teil seiner Wohnung untervermieten,
wenn er unvorhergesehen in Geldnot gerät und die Miete nicht mehr zahlen kann. Das
entschied das Münchner Amtsgericht (AZ.: 422 C 13968/13). Aber was ist
grundsätzlich bei der Untermiete erlaubt, was muss ich beachten?
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten: Entweder man
vermietet die ganze Wohnung unter und zieht aus. Oder man bleibt in der Wohnung
und vermietet ein oder mehrere Zimmer.
Muss mein Vermieter immer zustimmen?
Ziehen Sie (vorübergehend) ganz aus der Wohnung aus, müssen
Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Es steht ihm völlig frei, ob er bei
der Untervermietung zustimmt.
Anders ist die Lage, wenn Sie einzelne Zimmer
untervermieten. Dann müssen Sie den Vermieter nur informieren. Wenn Ihre Gründe
vernünftig und nachvollziehbar sind, muss er einen Untermieter in der Regel
dulden. Gute Gründe sind z. B. Geldsorgen (nach Trennung, Jobverlust), Einzug
einer Pflegekraft oder Haushaltshilfe bei Pflegebedarf und soziales Leben
(Schutz vor Einsamkeit).
10 Regeln für ein friedliches Zusammenwohnen
❶Nie auf einen Handschlag verlassen! Schreiben Sie alles
Wichtige in einen Mietvertrag (Miete, Kündigungsfrist, Regeln zur
Wiederbelegung freier Zimmer etc.).
❷ Stellen Sie eine Putzfrau ein. Die Kosten verrechnen
Sie als Teil der Miete.
❸ Legen Sie fest, ob und wo geraucht werden darf.
❹ Organisieren Sie mehrere Telefonleitungen – oder
Handys. Vermeidet Streit, wenn abends alle telefonieren wollen.
❺ Regeln Sie die Nutzung des Internets. Sonst haftet
der, auf den der Account angemeldet ist (Runterladen von illegaler Musik etc).
❻Messie oder Putzfimmel? Klären Sie in einer WG vor dem Einzug, welche
Vorstellung Sie von „sauber“ haben. Kaufen Sie einen Geschirrspüler.
❼Klären Sie Besuchs- und Übernachtungsregeln.
❽Machen Sie einen Zeitplan fürs Bad. Und: Fischen Sie immer Ihre Haare aus der Dusche!
❾Klären Sie, ob alle Gäste/WG-Mitglieder Vorräte (Nudeln, Öl etc.) verbrauchen dürfen und wer was wann nachkauft.
❿Fangen Sie nie, nie, nie eine Affäre mit einem WG-Partner an.
Wann darf der Vermieter ablehnen?
Wenn er aus nachvollziehbaren Gründen etwas gegen den
Untermieter hat. Beispiel: Der Vermieter hat dem Neuzugang schon einmal wegen
Randale oder Lärmbelästigung gekündigt. Gleiches gilt, wenn die Wohnung
deutlich überbelegt wäre.
Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung untervermiete?
Der Vermieter kann Sie auffordern, Ihrem Untermieter wegen
Vertragswidrigkeit sofort zu kündigen. Wenn Sie das nicht tun, kann er Ihnen
kündigen!
Ab wann gelten „Besucher“ als Untermieter?
►Faustregel: Nach rund sechs Wochen beginnt ein
Untermietverhältnis. Zumindest kann dann nicht mehr von Besuch gesprochen
werden.
►Ausnahme: Ihre Eltern oder Kinder dürfen Sie immer
aufnehmen. Sie gelten nicht als Untermieter.
Bleibt ein Freund oder ein Geschwisterteil länger in Ihrer
Wohnung, hängt es auch davon ab, ob sie noch an anderer Stelle gemeldet sind
(keine Untermiete) oder z. B. Möbelstücke mitgebracht haben (dann ist es
Untermiete).
DARF ICH FERIENGÄSTE AUFNEHMEN?
Wohnung oder Zimmer an Touristen vermieten – ist das
erlaubt?
Nur, wenn Ihr Vermieter diesen vielen, schnell wechselnden
Feriengästen explizit zustimmt! Es reicht nicht, wenn er grundsätzlich ein
Untermietverhältnis erlaubt hat. Denn damit gestattet er in der Regel einen
Mieter, der über einen längeren Zeitraum bleibt, und nicht ständig wechselnde
Gäste.
Quelle: bild.de 12.02.2014 - von ANTONIA SELL