Aufbau und Inhalt eines Arbeitszeugnisses
Ein Arbeitszeugnis hat Dokumentencharakter, weshalb es
üblicherweise auf Briefpapier des Unternehmens ausgestellt und per Hand
unterschrieben wird. Digitale Formen wie PDF oder E-Mail sind nicht zulässig.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, das
wohlwollend und wahrheitsgemäß die Leistungen des Arbeitnehmers darstellt.
Ein Arbeitszeugnis darf keinen negativen Eindruck
erwecken und muss inhaltlich und formal korrekt sein. Falsche Daten und
Rechtschreibfehler müssen korrigiert werden. Üblicherweise sind
Arbeitszeugnisse ein bis zwei DIN A4-Seiten lang. Fällt das Zeugnis trotz
längerer Betriebszugehörigkeit wesentlich knapper aus, spricht das eher für
eine nicht zufrieden stellende Zusammenarbeit.
Eine Verjährungsfrist für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses tritt drei Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses ein.
Das Arbeitszeugnis darf nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) keine Hinweise auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, Partei oder Ethnie liefern. Die Mitgliedschaft zu einem Betriebsrat oder zu Gewerkschaften dürfen dagegen im Arbeitszeugnis erwähnt werden.
Eine Verjährungsfrist für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses tritt drei Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses ein.
Das Arbeitszeugnis darf nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) keine Hinweise auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, Partei oder Ethnie liefern. Die Mitgliedschaft zu einem Betriebsrat oder zu Gewerkschaften dürfen dagegen im Arbeitszeugnis erwähnt werden.
Üblicher Aufbau eines Arbeitszeugnisses
- Überschrift
- Beschäftigungsdauer und Stellenbeschreibung
- Leistungen und Leistungsbeurteilung (Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Arbeitsleistung und Arbeitserfolge)
- ggf. Erwähnung einzelner Projekte oder besonderer Fachkenntnisse
- Leistungszusammenfassung (Gesamtnote)
- Beurteilung des Sozialverhaltens
- Beendigungsformel, in der ausgedrückt wird, auf wessen Initiative hin das Arbeitsverhältnis beendet wurde (auf eigenen Wunsch, betriebsbedingt, in beiderseitigem Einvernehmen)
- Dank für geleistete Arbeit und Zukunftswünsche
Durch eine unübliche Reihenfolge – etwa, wenn
unbedeutende Tätigkeiten zuerst genannt werden – oder durch das Weglassen von
Tätigkeiten und Eigenschaften, zu denen üblicherweise Hinweise zu erwarten
sind, kommt eine negative Bewertung zum Ausdruck.
Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis entspricht einem
Tätigkeitsnachweis, bei dem keine Bewertung der Arbeitsleistung vorgenommen
wird. Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden dagegen Leistung und
soziale Kompetenz des Arbeitnehmers bewertet. Es liegt in der Verantwortung des
Arbeitnehmers, seinen Arbeitgeber auf die Ausstellung eines qualifizierten
Arbeitszeugnisses anzusprechen.
Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis ist ein vorläufiges
Arbeitszeugnis. Für Aufbau und Inhalt gelten dieselben Richtlinien wie für ein
reguläres Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber muss ein Zwischenzeugnis jedoch nur
dann ausstellen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Das kann zum Beispiel ein
Abteilungswechsel, ein Wechsel des Vorgesetzten, der Antritt der Elternzeit
oder eine Beförderung oder Versetzung sein. Der Grund für die Ausstellung
sollte auch im Zwischenzeugnis genannt werden.
Quelle www.meinestadt.de