Klar, in der Regel zahlt die Zeche immer der, der einlädt.
In dem Fall also der potenzielle Arbeitgeber. Aber es gibt Ausnahmen.
Die Faustregel lautet: Sobald Sie ein Arbeitgeber zum
Vorstellungsgespräch bittet, muss er die anfallenden Reisekosten übernehmen (§
670 BGB). und zwar unabhängig davon, ob sich der Bewerber auf eine
Stellenanzeige, initiativ oder online beworben hat. Auch ist es unerheblich für
die Erstattung der Reisekosten, ob Sie den Job später bekommen oder nicht – der
gesetzliche Anspruch besteht so oder so, sobald Sie schriftlich zum
persönlichen Gespräch vor Ort eingeladen wurden.
Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen alle Fahrtkosten,
aber auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten falls es sich um ein längeres
Assessment handelt oder die Abreise ab späten Abend nicht mehr zumutbar wäre
oder die Züge nur noch spät nachts fahren. Diese Kosten müssen sich aber in
einem angemessenen Rahmen bewegen. Zum Vorstellungsgespräch in der First Class
der Lufthansa anzureisen ist allenfalls angemessen, falls Sie der
aussichtsreiche Kandidat für den CEO-Posten eines Multimillionen-Euro-Konzerns
sind. Für die meisten anderen Jobs indes gilt: Angemessen ist, mit dem eigenen
PKW anzureisen und dafür die Spritkosten erstattet zu bekommen (üblich sind 30
Cent pro Kilometer) oder aber ein entsprechendes Bahnticket 2. Klasse.
Natürlich für die Hin- und Rückfahrt.
Wer hierbei seine Spesenauslagen eigenmächtig upgradet,
riskiert nicht nur Ärger und einen Imageschaden – in den meisten Fällen bleiben
solche Bewerber auch auf ihren Auslagen sitzen. Auch Arbeitsrichter haben wenig
Verständnis für Luxusreisen von Bewerbungs-Touristen.
Die Ausnahme von der Regel
Spezialfall: Taxikosten
In der Regel muss der Arbeitgeber nur Kosten für Busse oder
U-Bahn erstatten. Das Arbeitsgericht Köln hat aber einmal entschieden: Wir in
der Anreisebeschreibung des Arbeitgebers auch ein Taxifahrt als Alternative
genannt, müssen die Kosten auch hierfür in vollem Umfang bezahlt werden.
Trotzdem: Falls Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie lieber vorher!
In einigen Fällen schließt der Arbeitgeber die Übernahme der
Reisekosten aber bereits im Vorfeld aus. Und ja: Das ist zulässig. Aber es muss
dann zusammen mit der schriftlichen Einladung ausdrücklich und eindeutig
erwähnt werden. Etwa:
Da wir zu diesem
Termin mehrere Bewerber eingeladen haben, bitten wir um Verständnis, dass wir
Ihnen keinerlei entstehende Kosten für die Wahrnehmung des
Vorstellungsgesprächs erstatten können.
Wenn Sie schon vor Ort sind und der Personaler sagt Ihnen
erst dann, dass Sie leider die Kosten der Anreise selbst zu tragen haben, so
ist das rechtlich unwirksam und sofort anfechtbar. Man sollte sich dann
allerdings generell fragen, ob man überhaupt noch bei einem solchen Arbeitgeber
anheuern will, der mit derartigen Maschen arbeitet.
Der potenzielle Arbeitgeber kann die Höhe der
Kostenübernahme allerdings auch nach oben begrenzen oder nur einen Teil
übernehmen. Zum Beispiel nur die Kosten für die Anreise. Die Rückfahrt muss der
Bewerber dann schon wieder aus eigener Tasche zahlen. Aber auch hier gilt: Das
muss vorher ausdrücklich erwähnt werden.
Zudem richtet sich die Höhe der zu erstattenden Reisekosten
meist an der ausgeschriebenen Stelle. Klar, je höher die spätere Position,
desto generöser zeigt sich das Unternehmen, denn es hat dann ja auch einen
Anreiz gegenüber dem Top-Talent einen möglichst guten Eindruck zu machen.
Als kleines Trostpflaster: Wer auf den Reisekosten
sitzenbleibt, kann diese zumindest als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Was aber wenn Sie ein Headhunter zum Gespräch bittet?
Da der Headhunter im Auftrag seines Kunden, dem Unternehmen,
handelt und die Kandidaten vorselektiert, muss nicht er die anfallenden
Reisekosten erstatten, sondern auch hier der potenzielle spätere Arbeitgeber.
Einige Headhunter regeln das aber so, dass sie derlei Kosten später mit ihrem
Auftraggeber abrechnen.
Wie bei allem aber gilt generell: Wer Missverständnisse
vermeiden möchte, sollte die Details der Spesenabrechnung vorher klären.
Insbesondere wenn Sie vorhaben, hierbei nicht auf die Sparbremse zu drücken.
Quelle: www.karrierebibel.de von Jochen Mai